Begriffsklärungen und Fragen
Was ist sexueller Missbrauch?
In den Sozialwissenschaften, der Pädagogik oder Psychologie wird jede sexuelle Handlung, die an, mit oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können als sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt definiert. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten Minderjähriger zu befriedigen.
Die rechtliche Definition von Missbrauch umfasst nur strafbare Handlungen
Die oben genannte sozialwissenschaftliche Definition ist umfassender als die rechtliche Definition, denn sie bezieht alle strafbaren Handlungen ein, kann aber auch Handlungen umfassen, die nicht unter Strafe stehen. Die rechtliche Definition von sexuellem Missbrauch umfasst ausschließlich diejenigen Handlungen, die unter Strafe stehen.
Die sozialwissenschaftliche Definition schließt auch solche Handlungen ein, die verletzend und entwicklungspsychologisch problematisch, aber nicht strafbar sind.
Denn diese Handlungen können sehr verschieden sein: Sie reichen von anzüglichen Bemerkungen und mehrdeutigen Nachrichten, die nicht unter Strafe stehen, über Zungenküsse, Entblößen und Masturbieren vor Kindern oder Jugendlichen, das Zeigen von Pornografie oder auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder dem Erzwingen von sexuellen Handlungen vor der Webcam bis zum Betasten und Manipulieren der Geschlechtsteile oder zu einer Vergewaltigung.
Sexueller Missbrauch ist immer ein Angriff auf die ganze Person
Unabhängig davon, wie schwerwiegend die Handlungen sind, ob sie online oder offline stattfinden, strafbar sind oder nicht: Sexueller Missbrauch ist ein Angriff auf die ganze Person des Menschen, auf sein Grundvertrauen und seine psychische und körperliche Unverletzlichkeit (Integrität). Sexueller Missbrauch führt bei den Betroffenen zu Erfahrungen von großem Vertrauens- und Kontrollverlust, Ohnmacht, Demütigung, Scham und Ekel.
Über sexuellen Missbrauch sprechen: Welche Begriffe eignen sich?
Es gibt beim Thema Missbrauch verschiedene Begriffe, die sexuelle Missbrauchshandlungen beschreiben. Wie unterscheiden sie sich voneinander bzw. wann werden sie wie genutzt?
„Sexueller Missbrauch“, „sexuelle Gewalt” oder „sexualisierte Gewalt“?
In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien, in der Politik und im Strafgesetzbuch verwendet. Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ oder „sexualisierte Gewalt" gegen Kinder und Jugendliche werden häufiger in Fachpraxis und Wissenschaft genutzt. Diese Formulierungen machen die Schwere der Taten deutlich und stellen heraus, dass es sich dabei um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Sie sind niemals eine sexuelle Erfahrung, sondern immer Gewalt.
Vielfach wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ als unpassend kritisiert, weil Missbrauch immer auch einen legitimen Gebrauch voraussetzen würde, was aber bei Sexualität gegenüber Kindern grundsätzlich ausgeschlossen ist. Gegen diese Kritik spricht, dass gerade der Missbrauch des Vertrauens von betroffenen Kindern oder Jugendlichen das Wesen dieser Taten ausmacht, er in der Bevölkerung sehr verbreitet ist und auch im Strafrecht nach wie vor gebraucht wird.
Außerdem wird bei den Begriffen „sexuelle Gewalt” oder „sexualisierter Gewalt” im Gegensatz zum Begriff „Missbrauch“ weniger deutlich, dass es sich auch dann um sexuelle Gewalt handeln kann, wenn dabei keine körperliche Gewalt zum Einsatz kommt.
zitiert nach:
beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch
Weitere hilfreiche Begriffe und Unterscheidungen
Im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch sind viele Begriffe im Umlauf, bei denen es hilfreich ist, die genaue Bedeutung zu kennen. Nur so kann man sich selbst über Situationen klar werden und richtig handeln. Dazu gehören die unterschiedlichen Arten von Gewalt, die Schwere einer Handlung und ihrer Wahrnehmung. Zu diesem Komplex haben wir im Anhang ausführliche Begriffserläuterungen (s. S. 18 ff.) angehängt, die auch Teil einer Präventionsschulung sind.
Kultur der Achtsamkeit
Achtsamkeit ist in allen Situationen wichtig, in denen Menschen zusammenkommen, d. h. wir sollten sensibel sein für nonverbale Zeichen und Signale des Gegenübers und insbesondere von anvertrauten Personen (Kindern, Hilfsbedürftigen).
Es geht dabei nicht nur um sexualisierte Übergriffe, sondern um alle Formen von Gewalt, die überall in der Gesellschaft täglich ausgeübt wird (emotional, körperlich, spirituell)
Risikoanalyse
Als Baustein für eine Risikoanalyse wurde im Herbst 2022 von der AG Prävention ein Fragebogen erstellt und an alle Mitglieder der Pfarrgremien und bei einer Informationsveranstaltung ausgegeben (insgesamt ca. 60). Der AG Prävention lagen 15 ausgefüllte Fragebögen zur Auswertung vor. Die Ergebnisse der Befragung sind hier zusammengefasst.
Grundsätzlich können alle Personen in unserer Pfarrei, die ein pastorales Angebot wahrnehmen oder in einer Gruppierung mitarbeiten, der Gefahr eines grenzüberschreitenden Verhaltens ausgesetzt sein. Bei der Gefährdung spielen weder Alter, Geschlecht noch Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppierungen eine Rolle.
Die Streit- und Kommunikationskultur in der Pfarrei wird als verbesserungsfähig bewertet. Es gibt die Erfahrung von einem offenen, konstruktiven und vertrauensvollen Miteinander in der Pfarrei, aber auch von Schwierigkeiten im Umgang mit Kritik. Achtsames Verhalten muss daher ständig und überall praktiziert, eingeübt und auch eingefordert werden.
Ein erhöhtes Gefährdungspotential wurde überall dort identifiziert, wo es aufgrund der räumlichen Situation keine klare Sichtbarkeit oder Transparenz gibt.
Manche Abläufe oder Regeln können dahingehend optimiert werden, dass mögliche Gefährdungen ausgeschlossen werden können. Beispiel: Eine Gruppe trifft sich vor dem Gruppenraum, bevor ihn alle gemeinsam betreten. Am Ende der Gruppenstunde achten alle darauf, dass sie den Raum gemeinsam verlassen.
Bei der Beauftragung ehrenamtlich Mitarbeitender gab es bislang kein standardisiertes Verfahren zu Präventionsfragen. Die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (EFZ) ist nicht immer erfolgt.
In der Frage der Intervention wird ein großer Klärungs- und Informationsbedarf gesehen. Konkrete Handlungsanweisungen, Regeln bzw. ein Beschwerdesystem sind nicht bekannt. Es gibt nur eine vage Vermutung, dass so etwas vorhanden sein soll.
Grenzüberschreitendes Verhalten wird u. a. dort wahrgenommen, wo in Diskussionen die Sachebene verlassen wird. Ein Verhaltenskodex oder klare Gesprächsregeln könnten dies vermeiden helfen. Bei der Bildung neuer Gruppen soll ein Verhaltenskodex eingeführt werden. Bei Irritationen sollten diese direkt angesprochen und geklärt werden. Offene Kommunikation und eine Kultur der Achtsamkeit entstehen dann, wenn immer wieder darüber gesprochen wird. Ebenso kann Öffentlichkeitsarbeit und Visualisierung des Präventionsthemas zur Sensibilisierung beitragen, dass es nicht nur um Vermeidung von sexualisierter Gewalt, sondern auch um den Aufbau einer geschwisterlichen Kirche geht.
Präventive Maßnahmen und Standards
Informationsveranstaltungen
Die Pfarrei Hl. Theresia von Avila verpflichtet sich, mind. einmal jährlich eine Informationsveranstaltung zur Prävention durchzuführen. Auf diese Weise soll das Thema wachgehalten und in die konkrete Lebenswelt der Pfarrei eingebettet werden. Die gewählten Gremien (Verwaltungsrat, Pfarreirat und Gemeindeausschüsse) sind besonders zur Teilnahme eingeladen. Darüber hinaus soll der Austausch zum Thema Achtsamkeit und die Wahrnehmung von Gefährdungspotenzialen gefördert werden (z.B. durch „im-Dunkeln-Erfahrung“ bei Ortsbegehung usw.).
Mitarbeitende
Bei der Einstellung von Personal greifen die diözesanen Vorschriften, etwa die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (EFZ) und der Teilnahme-Nachweis von Präventionsschulungen. Dies gilt analog auch für ehrenamtliche Jugendliche und Erwachsene.
Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
Jede*r hauptamtliche Mitarbeiter*in, jede*r ehrenamtlich Tätige sowie jedes Gremien- und Ausschussmitglied (ab 14 Jahren) unterschreibt unseren Verhaltenskodex (lange Fassung, Text siehe Anhang). Damit wollen wir die uns anvertrauten Menschen in den Mittelpunkt stellen und die Achtsamkeit gegenüber unangemessenem und grenzüberschreitendem Verhalten schärfen.
Veröffentlichung und Verbreitung des ISK
Das ISK wird auf der Homepage der Pfarrei veröffentlicht. Hinweise dazu gibt es im Kirchenblatt und auf Plakaten mit QR-Code. Alle in der Pfarrei mitarbeitende Personen erhalten ein Druckexemplar ausgehändigt.
Beschwerdemanagement
Ziel und besondere Herausforderung
Die Einführung klarer und verbindlicher Beschwerdewege hilft bei der frühzeitigen Erkennung von Missbrauch und dient damit dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Erwachsenen. Sich beschweren zu können, setzt Vertrauen voraus. Vertrauen ist unabdingbar, um Hilfe erbitten zu können und erfordert eine verbindliche Aussicht, diese Hilfe auch zu erhalten. Dieses Vertrauen wächst durch stetiges Einüben: Menschen brauchen die Erfahrung, dass sie mit ihren Sorgen und Wünschen ernstgenommen werden. Nur so werden sie ermutigt und befähigt, Übergriffigkeit, Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt zu benennen, anzusprechen und ein Hilfeanliegen zu äußern.
Für ein gelingendes Beschwerdemanagement ist daher der Aufbau einer Vertrauenskultur zwingend notwendig. Innerhalb der Institution, für die Beratungs- und Beschwerdewege definiert werden sollen, müssen die entsprechenden kulturellen Voraussetzung geschaffen und spürbar gelebt werden: Achtsamkeit und Respekt, Dialog und Mitbestimmung. „Die kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema Beschwerde, Beteiligung und Rechte der Kinder und Jugendlichen verändert das Klima der Einrichtung. Sie führt zu einer offeneren Streitkultur und höheren Kritikbereitschaft und trägt somit zu einer konstruktiveren und innovativeren Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung bei."[1] In Einrichtungen mit stark hierarchischen Leitungsstrukturen und historisch gewachsenen Autoritätsansprüchen ist dies eine besondere Herausforderung, wie u. a. die Vertuschung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche klar gezeigt hat. Insofern besteht auch in der Pfarrei, für die dieses Schutzkonzept erstellt wird, ein erhöhter Handlungsbedarf. Die Pfarrei kann jedoch von der Erfahrung ihrer sechs Kindertagesstätten lernen, die alle erfolgreich ein Beschwerdemanagement im Rahmen ihrer QM-Zertifizierung eingeführt haben.
Rahmenbedingungen
In der Pfarrei Hl. Theresia von Avila wollen wir eine positive Haltung zu Beschwerden entwickeln, damit es Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen besser möglich wird, sich im Bedarfsfall hilfesuchend an uns zu wenden. Die Einrichtungen und Handlungsfelder der Pfarrei sollen darüber hinaus Mut machen, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und Kritik zu üben. Dafür sollen Mitbestimmungs- und Beteiligungsformen auch außerhalb der klassischen Gremienarbeit gesucht und implementiert werden. So wird aus Partizipation Prävention.
Für die Äußerung einer Beschwerde braucht es vielfältige und unterschiedliche Erreichbarkeitswege. Dabei muss bekannt bzw. gewährleistet sein:
- bei welcher Person die Beschwerde landet,
- dass das Anliegen 100% vertraulich behandelt wird,
- in welchem Zeitrahmen ggf. eine Reaktion erfolgt.
Beschwerdewege sollen überdies folgende Eigenschaften aufweisen:
- verbindlich
- transparent
- niederschwellig
- gut zugänglich
- persönlich oder anonym
Beschwerdeweg
Die Pfarrei ist gem. §12 diözesane Präventionsordnung dazu verpflichtet, eine in Präventionsfragen geschulte Person, kurz: „Präventionskraft“, zu bestellen. Diese ist damit die Ansprechperson für Beschwerden im Sinne dieses ISK.
Der Beschwerdeweg für unsere Pfarrei besteht in der Möglichkeit, vertrauliche Mitteilungen an die Briefanschrift der Präventionskraft über den Briefkasten am Pfarrbüro richten zu können (siehe Seite 17).
Hinweis: Eine Übersicht mit allen Ansprechpersonen, Kontaktdaten und Hotlines befindet sich im Anhang.
[1] Prof. Dr. Urban-Stahl, Ulrike: Ombuds- und Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. In. Nationales Zentrum Frühe Hilfen [Hrsg.] (2011): Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Expertise1. Köln
Gewalt hat viele Gesichter
Welche Arten von Gewalt gibt es?
Es gibt die unterschiedlichsten Formen von Gewalt, die alle als „Kindeswohlgefährdung“ gelten:
• Körperliche Gewalt / Körperverletzung:
z. B. Schubsen, Treten, Schlagen, Verbrühen, Vergiften, mit Waffe verletzen, Vernachlässigen bzgl. Ernährung, Hygiene, Kleidung. Körperliche Gewalt führt auch zu seelischer Verletzung.
• Emotionale Gewalt:
z. B. Beschimpfung, Abwertung, Drohung, Angstmachen, Schuldgefühle einreden, Lächerlich machen vor anderen, Mobbing, Bloßstellen, Liebesentzug
• Spirituelle Gewalt:
z. B. durch Machtmissbrauch von Personen in Führungs-/Leitungspositionen von kirchlichen oder sozialen Institutionen; Einschränkung der Freiheit, den eigenen persönlichen Glauben zu leben; Manipulation durch fragwürdige religiöse Werte oder Bindung an bestimmte Personen. Spirituelle Gewalt kann Vorbereitung auf sexuelle Gewalt sein, um z. B. Handlungen im Namen Gottes und für den Glauben zu rechtfertigen.
• Sexualisierte Gewalt:
z. B. Berühren an Brust, Po, Schambereich, Küssen, Erzwingen von Geschlechtsverkehr, Drohungen bei Verweigerung des Opfers, Erzwingen von Ansehen oder Mitwirken pornografischer Fotos / Filme / Chats, anzügliche Bemerkungen, Fragen nach sexuellen Erfahrungen.
Bereits der Versuch ist strafrechtlich relevant. Sexualisierte Gewalt ist eine Straftat! Ihr gehen oft Übergriffe oder Grenzüberschreitungen voran.
Was ist eine Grenzüberschreitung / Grenzverletzung?
- Unangemessenes Verhalten bzgl. der Beachtung der persönlichen Grenzen des Gegenübers, bzw. der richtigen Einschätzung von gewünschter Nähe und Distanz.
- Je nachdem, ob das Fehlverhalten absichtlich oder unabsichtlich war, hat dies unterschiedliche Konsequenzen.
- Eine Grenzüberschreitung kann verbaler oder körperlicher Natur sein.
- Sie ist subjektiv, d.h. persönliche Grenzen können sich deutlich unterscheiden.
- Sie ist oft durch eine Entschuldigung korrigierbar.
- Sie darf sich nach einem klärenden Gespräch / Einsicht / Entschuldigung nicht wiederholen.
- Sie ist nicht strafbar.
Was ist eine übergriffige Handlung?
- Sie ist nicht zufällig / versehentlich, sondern absichtlich. Sie wird oft gezielt wiederholt, um zu testen, wie die Person reagiert.
- Sie ist Ausdruck unzureichenden Respekts und grundlegender fachlicher Mängel.
- Reaktionen der Betroffenen werden übergangen, nicht ernst genommen.
- Persönliche Grenzen des Gegenüber werden bewusst missachtet.
- Sie kann durch eine Entschuldigung in der Regel nicht korrigiert werden.
- Es wird ein Machtgefälle ausgenutzt.
- Sie kann Vorbereitung auf sexualisierte Gewalt sein.
Stufenmodell der Achtsamkeit
1. Stufe: Irritation / vage Vermutung
Immer Ruhe bewahren, Verhalten beobachten.
- Vertrauen beim Betroffenen schaffen, Rechte aufzeigen (Nähe und Distanz erläutern), Gesprächsangebot machen.
- Vertrauliche Beratung mit Kollegin / Kollege, Team, leitender Person bzw. Präventionskraft der Pfarrei.
- Fachberatung (auch anonym) hinzuziehen (s. 6.2. Ansprechpersonen).
2. Stufe: Vermutung
Besonnen handeln.
- Ansprechen von emotionalen Auffälligkeiten oder Verhaltensänderungen: „Ich sehe, dich beschäftigt etwas. Kann ich dir helfen, möchtest du reden?“
- Selbes Vorgehen wie 1. Stufe
- Signale und Beobachtungen dokumentieren.
- Professionelle Hilfe durch erfahrene Fachstelle anfordern (s. 6.2. Ansprechpersonen).
- Weitere Gespräche mit betroffenen Personen nur nach Rücksprache mit Fachpersonal führen.
3. Stufe: Begründete Vermutung
Unverzügliches Handeln.
- Bei Beobachtung einer Gewalttat: aktiv eingreifen und Grenzen setzten. Das Opfer auf Beratungsangebote (s. 6.2. Ansprechpersonen) aufmerksam machen.
- Die Fallverantwortung für die Gewalttat an die Leitung / Präventionskraft abgeben.
- Dokumentation von Beobachtungen und Gesprächen.
- Ggf. Meldungen ans Jugendamt.
- Bei kirchliche*r Mitarbeiter*in sofort Meldung an die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums Speyer (s. 6.2. Ansprechpersonen).
4. Stufe: Verdacht
„Verdacht“ ist in diesem Zusammenhang ein juristischer Fachbegriff und bedeutet: es gibt bereits eine Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft ermittelt.